ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Artikel 1 DEFINITIONEN

Verkäufer : Kentron Microbiology B.V., der Nutzer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

Käufer : die Gegenpartei des Verkäufers, der Abnehmer, der Auftraggeber;

Vertrag : der Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer.

Artikel 2 ALLGEMEINES

2.1 Die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen sind.

2.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Verkäufer, für deren Erfüllung der Verkäufer die Dienste Dritter in Anspruch nimmt.

2.3 Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich ausgeschlossen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben.

2.4 Schließt der Verkäufer mit dem Käufer mehr als einen Vertrag, gelten für alle folgenden Verträge stets die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich für anwendbar erklärt wurden oder nicht.

2.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt.

Artikel 3 ANGEBOTE/ANGEBOTE/PREISE

3.1 Alle Angebote, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich, es sei denn, in dem Angebot ist eine Frist für die Annahme angegeben.

3.2 Verträge, an denen der Verkäufer beteiligt ist, gelten erst dann als abgeschlossen:

a) nach Unterzeichnung eines zu diesem Zweck erstellten Vertrags durch beide Parteien oder

b) nach schriftlicher Bestätigung einer vom Käufer aufgegebenen Bestellung durch den Verkäufer

c) mangels dessen durch die tatsächliche Lieferung der verkauften Produkte.

3.3 Bei mündlichen Verträgen gilt die Rechnung als korrekte und vollständige Wiedergabe des Vertrags, vorbehaltlich einer Reklamation innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum.

3.4 Wenn eine natürliche Person im Namen oder auf Rechnung einer anderen natürlichen Person einen Vertrag abschließt, erklärt sie durch Unterzeichnung des Vertrags, dass sie dazu befugt ist. Diese Person haftet neben der anderen natürlichen Person gesamtschuldnerisch für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen.

3.5 Weicht die Annahme vom Angebot in der Offerte ab, ist der Verkäufer daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, sofern der Verkäufer nichts anderes angibt.

3.6 Ein zusammengesetzter Preis verpflichtet den Verkäufer nicht zur Lieferung eines Teils der in der Offerte oder im Angebot enthaltenen Produkte zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.

3.7 Die Preise in den Verträgen gelten für die Lieferung ab Lager, in Euro, einschließlich Verladekosten, ohne Mehrwertsteuer, staatliche Abgaben, ohne Verwaltungs- und Verpackungskosten, ohne Montage und Inbetriebnahme, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

3.8 Die Preise basieren auf allen internen und externen Kostenfaktoren wie Tarifen, Löhnen, Steuern, Kraftstoff, Abgaben, Preisen usw., die zum Zeitpunkt des Angebots bzw. des Vertragsabschlusses unter normalen Umständen und während der normalen Arbeitszeiten gelten.

3.9 Da die Produkte Preisschwankungen unterliegen, ist der Verkäufer berechtigt, nach 30 Tagen Preissteigerungen von mehr als 2 % weiterzugeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Annahme und der Lieferung Preisänderungen beispielsweise in Bezug auf Wechselkurse, Löhne, Rohstoffe oder Verpackungsmaterial eingetreten sind.

Artikel 4 AUSFÜHRUNG DES VERTRAGS

4.1 Der Verkäufer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen ausführen.

4.2 Wenn und soweit dies für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich ist, hat der Verkäufer das Recht, Arbeiten von Dritten ausführen zu lassen.

4.3 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die dadurch entstehen, dass der Verkäufer von falschen und/oder unvollständigen Angaben des Käufers ausgegangen ist, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit hätte dem Verkäufer bekannt sein müssen.

4.4 Wird die Lieferung durch Faktoren verzögert, für die der Käufer verantwortlich ist, sind die dem Verkäufer daraus entstehenden Schäden und Kosten vom Käufer zu ersetzen.

4.5 Der Käufer stellt den Verkäufer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags Schäden erleiden und die dem Käufer zuzurechnen sind.

Artikel 5 LIEFERUNG

5.1 Die Lieferung erfolgt frei Haus an die Adresse des Käufers, sofern der Käufer seinen Sitz in den Niederlanden hat und eine Mindestbestellmenge, die von der Art der Waren abhängt, eingehalten wird, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

5.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung durch den Verkäufer oder zum Zeitpunkt, zu dem sie ihm gemäß dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, abzunehmen.

5.3 Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Informationen oder Anweisungen zu erteilen, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern.

5.4 Nimmt der Käufer die gekauften Produkte nicht innerhalb einer Woche ab, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte an einen anderen zu verkaufen. Gelingt dies nicht, ist der Verkäufer berechtigt, die Produkte zu vernichten. Der Schaden, den der Verkäufer durch den Weiterverkauf oder die Vernichtung erleidet, geht zu Lasten des Käufers.

5.5 Der Verkäufer ist berechtigt, die Produkte per Nachnahme zu liefern.

5.6 Wenn der Verkäufer eine Lieferfrist angegeben hat, ist diese unverbindlich. Eine angegebene Lieferzeit ist daher niemals eine Ausschlussfrist. Bei Überschreitung einer Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.

5.7 Benötigt der Verkäufer im Rahmen der Vertragserfüllung Angaben vom Käufer, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer diese dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.

5.8 Der Verkäufer ist berechtigt, die Produkte in Teillieferungen zu liefern. Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen separat in Rechnung zu stellen.

Artikel 6 PRÜFUNG, REKLAMATIONEN

6.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb von 24 Stunden, zu prüfen (oder prüfen zu lassen). Dabei hat der Käufer zu prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit dem Vereinbarten übereinstimmen.

6.2 Wurde dem Käufer ein Muster gezeigt, so gilt dies nur als Hinweis, ohne dass die Ware diesem Muster entsprechen muss, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass die Ware diesem Muster entsprechen muss.

6.3 Eventuelle sichtbare Mängel und/oder Beschädigungen sind dem Verkäufer innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich zu melden. Sonstige Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung beim Verkäufer eingegangen sein. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.

6.4 Wenn gemäß den vorstehenden Absätzen rechtzeitig reklamiert wird, bleibt der Käufer zur Abnahme und Bezahlung der gekauften Produkte verpflichtet. Möchte der Käufer mangelhafte Produkte zurücksenden, so erfolgt dies mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers auf Kosten des Käufers in der Originalverpackung und in der vom Verkäufer angegebenen Weise.

6.5 Der Käufer muss dem Verkäufer auf erstes Anfordern die Möglichkeit geben, die verkaufte Ware auf die Richtigkeit der Reklamation zu überprüfen.

6.6 Ist eine Reklamation begründet, wird der Verkäufer die gelieferte Ware ersetzen, es sei denn, dies ist für den Käufer inzwischen nachweislich sinnlos geworden. Letzteres muss vom Käufer schriftlich mitgeteilt werden. Der Verkäufer haftet jedoch in allen Fällen nur innerhalb der Grenzen der in den Artikeln „Garantie” und „Haftung” festgelegten Bestimmungen.

6.7 Die Rücksendung von Waren erfolgt ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers.

Artikel 7 ZAHLUNG

7.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in Euro in einer vom Verkäufer anzugebenden Weise zu erfolgen, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben. Einwände gegen die Höhe der Rechnungen setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

7.2 Der Verkäufer ist berechtigt, einen Vorschussbetrag im Voraus in Rechnung zu stellen oder eine vollständige Vorauszahlung zu verlangen. Nach Zahlung des Vorschussbetrags sorgt der Verkäufer für die Lieferung.

7.3 Wenn der Käufer mit der Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist in Verzug bleibt, ist der Käufer von Rechts wegen in Verzug. Der Käufer schuldet dann Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat oder Teil davon, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz bzw. der gesetzliche Handelszinssatz ist höher, in welchem Fall der höhere Zinssatz gilt. Die Zinsen auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Käufer in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung des Betrags.

7.4 Im Falle einer Liquidation, eines (Antrags auf) Konkurs, der Zulassung des Käufers zur gesetzlichen Schuldenbereinigung gemäß dem Gesetz über die Schuldenbereinigung natürlicher Personen, einer Unterstellung unter Vormundschaft, einer Pfändung oder einer (vorläufigen) Zahlungsaufschiebung des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.

7.5 Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die aufgelaufenen Zinsen und schließlich auf die Hauptsumme und die laufenden Zinsen angerechnet.

Artikel 8 INKASSOKOSTEN

8.1 Ist der Käufer mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug, gehen alle angemessenen Kosten für die außergerichtliche Beitreibung der Forderung zu Lasten des Käufers. Die Inkassokosten werden gemäß dem von der niederländischen Anwaltskammer für Inkassofälle empfohlenen Inkassotarif berechnet, mindestens jedoch 350,00 €.

8.2 Hat der Verkäufer höhere Kosten aufgewendet, die vernünftigerweise notwendig waren, so sind auch diese erstattungsfähig. Etwaige angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten des Käufers.

Artikel 9 EIGENTUMSVORBEHALT/ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT

9.1 Alle vom Verkäufer gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus allen mit dem Verkäufer geschlossenen Verträgen erfüllt hat.

9.2 Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte pfänden oder Rechte daran begründen oder geltend machen wollen, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer so schnell wie möglich darüber zu informieren.

9.3 Vom Verkäufer gelieferte Produkte, die gemäß Absatz 1 dieses Artikels unter den Eigentumsvorbehalt fallen, dürfen nur im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft und niemals als Zahlungsmittel verwendet werden.

9.4 Der Käufer hat die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Produkte zum Verkaufswert zu versichern. Die vom Versicherer ausgezahlten Schadensersatzleistungen treten an die Stelle der vorgenannten Produkte und stehen dem Verkäufer zu.

9.5 Für den Fall, dass der Verkäufer seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Käufer dem Verkäufer oder von diesem zu benennenden Dritten bereits jetzt die bedingungslose und unwiderrufliche Erlaubnis, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkäufers befindet, und die Produkte zurückzunehmen.

9.6 Der Verkäufer ist berechtigt, die von ihm vom Käufer erhaltenen Waren so lange in seinem Besitz zu behalten, bis der Käufer alle seine Verpflichtungen aus allen Verträgen gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat, es sei denn, der Käufer hat für diese Kosten eine ausreichende Sicherheit gestellt.

Artikel 10 GARANTIE

10.1 Die vom Verkäufer gelieferten Produkte entsprechen den Anforderungen und Spezifikationen, die vom Hersteller festgelegt wurden und in der Branche üblich sind. Diese Bestimmungen gelten ausdrücklich nicht für Verbrauchsgüter.

10.2 Diese Garantie ist beschränkt:

– auf Lieferungen an Käufer innerhalb der EU;

– auf 12 Monate nach Lieferung (einschließlich Sichtungsfrist), sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde;

– auf den Ersatz oder die Reparatur der Ware;

– auf die Herstellergarantie, sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.3 Diese Garantie erlischt:

– beim Weiterverkauf der gelieferten Produkte, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben;

– bei unsachgemäßer oder zweckwidriger Verwendung bzw. Lagerung und Transport;

– nach Verarbeitung, Vermischung oder Bearbeitung der gelieferten Ware durch den Käufer oder einen Dritten;

– bei Einwirkung schädlicher Stoffe und zu hoher oder zu niedriger Temperaturen;

– bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Produkte;

– bei Bearbeitungen, Änderungen oder Modifikationen durch den Käufer oder einen Dritten an den gelieferten Produkten (einschließlich Reparaturen durch Dritte);

– bei Verwendung für einen anderen Zweck als den, den der Käufer dem Verkäufer angegeben hat oder für den die Produkte geeignet sind.

10.4 Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus den zwischen den Parteien geschlossenen Verträgen nicht nachkommt, kann er sich nicht auf diese Garantiebestimmung berufen.

10.5 Der Verkäufer ist berechtigt, dem Käufer die zusätzlichen Kosten (Reise-, Aufenthalts-, Sonderbeförderungs-, Prüfungskosten) in Rechnung zu stellen, wenn die Garantiearbeiten nicht beim Verkäufer durchgeführt werden.

Artikel 11 AUSSETZUNG UND AUFLÖSUNG

11.1 Der Verkäufer ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn:

– der Käufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt;

– dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die begründete Befürchtungen aufkommen lassen, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllen wird. Besteht berechtigter Grund zu der Befürchtung, dass der Käufer seine Verpflichtungen nur teilweise oder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird, ist die Aussetzung nur insoweit zulässig, als die Nichterfüllung dies rechtfertigt;

– der Käufer bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist. Sobald die Sicherheit geleistet wurde, erlischt die Befugnis zur Aussetzung, es sei denn, die Erfüllung wurde dadurch unangemessen verzögert.

11.2 Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen (oder auflösen zu lassen), wenn Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich oder nach Maßstäben der Angemessenheit und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann, oder wenn anderweitig Umstände eintreten, die derart sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrags vernünftigerweise nicht erwartet werden kann.

11.3 Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig. Wenn der Verkäufer die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält er seine Ansprüche aus dem Gesetz und dem Vertrag.

11.4 Der Verkäufer behält sich stets das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.

Artikel 12 STORNIERUNG

12.1 Eine Stornierung durch den Käufer ist nur möglich, wenn feststeht, dass der Verkäufer, außer in den in diesen Bedingungen unter „Höhere Gewalt” genannten Fällen, seiner Lieferverpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen kann.

12.2 Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und muss einer Inverzugsetzung des Verkäufers wegen nicht fristgerechter Lieferung vorausgehen.

Artikel 13 HAFTUNG UND FREISTELLUNG

13.1 Sind die vom Verkäufer gelieferten Produkte mangelhaft, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer auf das, was in diesen Bedingungen unter „Garantien” geregelt ist.

13.2 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für die Zusammensetzung und das eventuelle Vorhandensein von gesetzlich verbotenen Stoffen oder Bakterien auf oder in den gelieferten Produkten. Der Käufer muss hierfür den Hersteller haftbar machen.

13.3 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für die verminderte Qualität der gelieferten Ware nach Ablauf von zwei Tagen nach der Lieferung, da der Verkäufer nach der Lieferung keinen Einfluss mehr auf die Qualität und Beschaffenheit der gelieferten Produkte hat.

13.4 Ist der Verkäufer für direkte Schäden haftbar, so ist diese Haftung auf maximal den Betrag der vom Versicherer des Verkäufers zu leistenden Zahlung, mindestens jedoch auf den Verkaufswert der Produkte beschränkt.

13.5 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, darunter Folgeschäden, entgangener Umsatz und Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch Betriebsstillstand.

13.6 Wenn der Verkäufer von einem Dritten für einen Schaden haftbar gemacht wird, für den er gemäß dem Vertrag mit dem Käufer bzw. diesen Bedingungen nicht haftbar ist, wird der Käufer ihn in dieser Angelegenheit vollständig freistellen.

13.7 Der Verkäufer haftet in keinem Fall für:

– Abweichungen, Beschädigungen, Fehler und Mängel, die in vom Käufer genehmigten Produkten/Mustern unbemerkt geblieben sind;

– Schäden infolge von beanstandeten Rohstoffen, weil sich die Umweltgesetzgebung nach der Lieferung geändert hat;

– Schäden infolge einer nicht den Gebrauchsanweisungen, Umweltvorschriften oder Produktinformationen entsprechenden Verwendung;

13.8 Der Verkäufer haftet niemals für Schäden, die sich aus erteilten Ratschlägen ergeben. Ratschläge werden stets auf der Grundlage der dem Verkäufer bekannten Fakten und Umstände und in gegenseitiger Absprache erteilt, wobei der Verkäufer stets die Absicht des Käufers als Leitfaden und Ausgangspunkt nimmt.

13.9 Der Käufer muss seinen Abnehmer gemäß der Gebrauchsanweisung und den Produktinformationen informieren.

13.10 Der Käufer muss vorab selbst prüfen, ob die gekaufte Ware für den Zweck geeignet ist, für den er sie verwenden will. Stellt sich nachträglich heraus, dass die gekaufte Ware für den Zweck nicht geeignet ist, kann der Käufer den Verkäufer nicht für die daraus resultierenden Schäden haftbar machen.

13.11 Die in diesen Bedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen für direkte Schäden gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

Artikel 14 RISIKOÜBERGANG/TRANSPORT

14.1 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Käufer über, sobald die Produkte rechtlich und/oder tatsächlich an den Käufer geliefert und damit in den Besitz des Käufers oder eines vom Käufer zu benennenden Dritten gebracht werden.

14.2 Wenn der Verkäufer für den Transport oder die Lagerung der Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind, sorgt, geschieht dies vollständig auf Kosten und Risiko des Käufers.

14.3 Wenn und soweit der Verkäufer den Transport, die Lagerung, den Versand, die Verpackung oder Ähnliches übernimmt, wird die Art und Weise davon, sofern der Käufer dem Verkäufer keine weiteren Anweisungen erteilt hat, vom Verkäufer bestimmt. Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt der Käufer alle Risiken in diesem Zusammenhang, einschließlich Verschulden/Fahrlässigkeit des Transportunternehmens.

14.4 Etwaige Sonderwünsche des Käufers hinsichtlich Transport/Versand/Lagerung werden nur ausgeführt, wenn der Käufer erklärt hat, die damit verbundenen Mehrkosten zu tragen.

Artikel 15 HÖHERE GEWALT

15.1 Die Parteien sind nicht zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert werden, der nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der sich darauf berufenden Partei zurückzuführen ist und der weder aufgrund des Gesetzes, einer Rechtshandlung oder der im Verkehr geltenden Auffassungen zu ihren Lasten geht.

15.2 Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem, was diesbezüglich im Gesetz und in der Rechtsprechung verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die der Verkäufer keinen Einfluss ausüben kann, wie Staus, Strom-/Computerausfälle, Exporthemmnisse, Unfälle, Diebstahl, Brand, Krankheit seines Personals und Lieferengpässe bei Zulieferern, die den Verkäufer jedoch daran hindern, seinen Verpflichtungen rechtzeitig oder überhaupt nachzukommen. Dazu gehören auch Streiks im Unternehmen des Verkäufers oder in der Auktion.

15.3 Der Verkäufer hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn die Umstände, die die (weitere) Erfüllung verhindern, eintreten, nachdem der Verkäufer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

15.4 Die Parteien können während des Zeitraums, in dem die höhere Gewalt andauert, die Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen. Dauert dieser Zeitraum länger als einen Monat, ist jede der Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadensersatz an die andere Partei verpflichtet zu sein.

15.5 Soweit der Verkäufer zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt hat oder erfüllen kann und der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil einen eigenständigen Wert hat, ist der Verkäufer berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden Teil separat in Rechnung zu stellen. Der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

Artikel 16 VERPACKUNG

16.1 Wenn der Verkäufer für eine nachhaltige Verpackung sorgt, muss der Käufer die Verpackung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung leer, gereinigt und unbeschädigt zurückgeben.

16.2 Alle Kosten für Reparatur, Ersatz und Reinigung werden dem Käufer vollständig in Rechnung gestellt.

16.3 Für jede Woche, in der der Käufer die Verpackung zu spät zurückgibt, kann der Verkäufer dem Käufer einen Betrag in Höhe von 40,00 € in Rechnung stellen.

Artikel 17 CHEMIKALIEN

17.1 Chemikalien werden grundsätzlich für den Einsatz in Laboren, in der Industrie und/oder im Bildungswesen geliefert. Es wird davon ausgegangen, dass der Käufer über ausreichende Fachkenntnisse für den richtigen Einsatz und die richtige Anwendung der gelieferten Chemikalien verfügt. Der Verkäufer übernimmt keinerlei Verantwortung für pharmazeutische und/oder kosmetische Anwendungen. Bei einer Reihe spezifischer Produkte ist der Verkäufer verpflichtet, sogenannte Endverbrauchererklärungen zu verlangen. Der Verkäufer wird den Käufer darüber informieren. Nach der abschließenden Bewertung erfolgt die Lieferung oder nicht.

17.2 Bei der Verwendung bzw. Verarbeitung von Chemikalien und/oder zusammengesetzten Produkten sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Zusätzlich zu den Bestimmungen unter „Haftung” in diesen Bedingungen gehen Schäden, die durch die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften entstehen, stets zu Lasten des Käufers. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass eine vom Käufer gelieferte Rezeptur unter ein in- oder ausländisches Patent fällt. Die Haftung des Verkäufers ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.

Artikel 18 GEISTIGES EIGENTUMSRECHT

18.1 Unbeschadet der Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält sich der Verkäufer die Rechte und Befugnisse vor, die ihm aufgrund des geistigen Eigentumsrechts und des Urheberrechts zustehen.

18.2 Alle vom Verkäufer gelieferten Waren, bereitgestellten Muster, Berechnungen und Broschüren sind ausschließlich für die Verwendung durch den Käufer bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht vervielfältigt, weiterverkauft, bearbeitet, verändert, kopiert, reproduziert, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden, es sei denn, die Art der verkauften Waren bzw. der bereitgestellten Unterlagen lässt etwas anderes zu.

18.3 Der Käufer ist nicht berechtigt, den Namen oder die Marke des Herstellers auf der gelieferten Verpackung oder der Packungsbeilage zu entfernen.

Artikel 19 ÜBERSETZUNG DIESER BEDINGUNGEN

Ausschließlich die in niederländischer Sprache abgefasste Fassung dieser Bedingungen ist verbindlich.

Bei Abweichungen zwischen den Übersetzungen ist der niederländische Text maßgebend.

Artikel 20 STREITIGKEITEN

Für Streitigkeiten ist ausschließlich das zuständige Gericht am Sitz des Verkäufers zuständig. Der Verkäufer hat jedoch das Recht, die Streitigkeit dem gesetzlich zuständigen Gericht vorzulegen.

Artikel 21 ANWENDBARES RECHT

Für jeden Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer gilt niederländisches Recht. Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Artikel 22 Hinterlegung der Bedingungen

Diese Bedingungen sind bei der Industrie- und Handelskammer in Woerden unter der Nummer KvK02/1807576 hinterlegt.